
Rückbildungsgymnastik erstattet Ihnen anteilig Ihre Krankenkasse. Voraussetzung dafür ist, dass diese Kurse von staatlich examinierten Hebammen geleitet werden, was bei der FTG Frankfurt selbstverständlich der Fall ist. Bei Schwangerschaftsgymnastik, Yoga für Schwangere sowie Yoga & Pilates-Rückbildung etc. bitten wir um individuelle Absprache mit Ihrer Krankenkasse.

Unsere staatlich examinierten Hebammen Doris Kleiner (li) und Kerstin Krauss (re)
Der Erstattungssatz der Krankenkasse liegt bei 5,71 Euro pro Zeitstunde.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass nur Stunden erstattet werden, an denen Sie auch tatsächlich teilgenommen haben. Unsere Kursleiterinnen führen hierzu eine Anwesenheitsliste.
Nach Ende des Kurses bekommen Sie automatisch per Post eine Bestätigung über die Kursteilnahme und Gebühr mit Ihrer persönlichen Anwesenheitsstatistik. Beiliegend erhalten Sie auch einen Nachweis, dass der Kurs qualifiziert durch eine Hebamme geleitet wurde.
Diese Unterlagen können Sie dann zur Erstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Weiterführende Fragen können Ihnen ihre eigene Krankenkasse sowie die Mitarbeiter/innen der FTG Frankfurt, (Tel. 069-97 07 21-0), beantworten.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Die vielfältigen Aufgaben der FTG Frankfurt als gemeinnütziger Sportverein können jederzeit durch Spenden unterstützt und gefördert werden.
Selbstverständlich erhalten Sie für jede Spende eine steuerabzugsfähige Spendenbescheinigung.
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